Besonders beim ersten Kind kommen in den Wochen nach der Geburt viele Fragen auf – im Rahmen der Wochenbettbetreuung können Mütter diese an die betreuende Hebamme richten. Gesetzlich krankenversicherten Frauen stehen in den ersten zehn Tagen nach der Geburt zwei Besuche durch eine Hebamme zu, ab Tag zehn bis zur zwölften Woche nach der Geburt dann weitere 16 Besuche.
Mögliche Themen für die Wochenbettbetreuung
Fragen rund um das Stillen und die Kinderpflege
psychische Belastungen der Mutter
körperliche Untersuchungen der Mutter
Mögliche Themen für die Wochenbettbetreuung
Fragen rund um das Stillen und die Kinderpflege
psychische Belastungen der Mutter
körperliche Untersuchungen der Mutter
Weitere Betreuung
Nach der initialen, intensiven Betreuung der Mutter in den ersten drei Monaten nach der Geburt des Kindes sind bis zum Ende der Stillzeit weitere acht Besuche der Hebamme durch die Krankenversicherung abgedeckt. Die Hebamme unterstützt die Mutter zum Beispiel bei Stillproblemen oder der Beikosteinführung.
Wir von GANZFRAU vermitteln Sie an unsere erfahrenen Hebammen und helfen Ihnen auch bei sonstigen Fragen jederzeit weiter.
Termin vereinbaren
Termine können Sie während unserer regulären Sprechzeiten telefonisch unter 08041 10 96 vereinbaren.